Allgemein
Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKGVKGVereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen) wurde am 11. Juli 2016 im Handelsregister des
Kantons Bern eingetragen. Ihr Sitz ist in Bern. Das Berichtsjahr betrifft die Periode vom Juli 2016 - 31. Dezember 2017.
Die Mitglieder der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKGVKGVereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen) bestehen aus 18 Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGVKGVKantonale Gebäudeversicherungen).
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts
(32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben. Die Zahlen werden kaufmännisch gerundet. Dies kann zu Rundungsdifferenzen führen.
Die Vereingung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKGVKGVereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen) verfügt weder über ein Vereinskapital noch eigene Finanz- oder Sachanlagen.
Die Aktiven und Passiven werden in der Regel einzeln bewertet.
2.1 Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel werden zu aktuellen Werten bewertet. Diese dienen ausschliesslich dem operativen Betrieb.
2.2 Forderungen gegenüber VKFVKFVereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
Es handelt sich hier um Forderungen gegenüber Nahestehenden.
2.3 Rechnungsabgrenzungen (aktiv und passiv)
Die Rechnungsabgrenzungen enthalten die üblichen im Zusammenhang mit dem Geschäft stehenden
zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen und Erträge.
2.4 Verbindlichkeiten gegenüber IRVIRVInterkantonaler Rückversicherungsverband
Es handelt sich hier um Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden.
2.5 Kostendeckende Entschädigungen für Dienstleistungen der VKGVKGVereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen
Im Berichtsjahr wurden kostendeckende Entschädigungen für Dienstleistungen der VKGVKGVereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen seitens VKFVKFVereinigung Kantonaler Feuerversicherungen und IRVIRVInterkantonaler Rückversicherungsverband in Höhe von je 593'850.0 CHFCHFSchweizer Franken geleistet.
2.6 Mitgliederbeiträge der KGVKGVKantonale Gebäudeversicherungen
Die Mitgliederbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der jährliche Mitgliederbeitrag pro Mitglied beträgt 500.0 CHFCHFSchweizer Franken.
3.1 Vollzeitstellen
Die Anzahl der Vollzeitstellen lag im Jahresdurchschnitt unter 10.
3.2 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es bestehen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf die Buchwerte der ausgewiesenen Aktiven oder Passiven hätten oder an dieser Stelle offengelegt werden müssten.
3.3 Risikobeurteilung
Eine Risikobeurteilung wird durch die Geschäftsleitung laufend vorgenommen. Dabei werden die, ihrer Ansicht nach, wesentlichen Risiken erfasst und die notwendigen Massnahmen zur Steuerung und Überwachung definiert und über deren Umsetzung und Überwachung entschieden. Das Risikomanagement und interne Kontrollsystem sind eingebettet in das System der IRVIRVInterkantonaler Rückversicherungsverband-VKFVKFVereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Der Grundsatz des 4-Augenprinzips wird eingehalten.